Patenschaft



Was ist eine Schmuckpatenschaft?
Mit einer Schmuckpatenschaft in der Höhe von Fr. 150.—ermöglichen Sie uns den Kauf von 50 Gramm hochwertigem Silber. Aus diesem Material entstehen in liebevoller Handarbeit individuelle Schmuckstücke – jedes davon ein Unikat mit Geschichte und Seele.
Das Besondere daran und als Dankeschön dürfen Sie sich bei einer exklusiven Präsentation ein fertiges Schmuckstück frei auswählen – ganz gleich, welchen Wert es hat.
Was beinhaltet eine Schmuckpatenschaft?
Eine Schmuckpatenschaft gilt für 1 Jahr und beinhaltet folgende Leistungen:
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den symbolischen Erwerb von 50g feinstem Silber, das in Kunst verwandelt wird
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die Einladung zum exklusiven Schmuckpräsentation-Event Mitte Juli mit einem Glas Prosecco
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die Auswahl eines handgefertigten Schmuckstücks Ihrer Wahl - einzigartig und alles ausser gewöhnlich
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eine edle Urkunde - personalisiert und auf Wunsch als Geschenk verpackt
Schmuck abholen
Während des Patenjahres darf der Pate (mit Urkunde) ein Schmuckstück der gesamten Kollektion frei auswählen – ganz gleich, welchen Wert es hat - und es an einer Ausstellung oder anlässlich der exklusiven Schmuckpräsentation abholen. Zur Präsentation laden wir einmal jährlich ein - gerne auch in Begleitung ihrer Freunde. Dieser Anlass findet jeweils Mitte Juli statt. Die Einladung mit den entsprechenden Detailinformationen wird jeweils im Juni des laufenden Jahres versandt.
Ein Schmuckstück kann immer während des ganzen gültigen Jahres (gemäss Datum der Urkunde) bezogen werden, danach verfällt der Anspruch.
So verschenken Sie diese originelle Idee
Falls Sie hiermit das passende Geschenk für sich oder Ihre Liebsten gefunden haben, senden Sie uns eine E-Mail an info@silberschein.ch oder kontaktieren Sie uns telefonisch 078 698 49 51 (Monika Piller) / 079 603 35 37 (Danielle Bayard). Die Urkunde auf wertigem Papier stellen wir Ihnen per Post zu.
Bitte beachten Sie: der Versand der Urkunde erfolgt immer an den Besteller / die Rechnungsadresse und niemals an den beschenkten Paten direkt. Die Adresse des Paten benötigen wir für den Versand der Paten-Schmuckpräsentations-Einladung Anfang Juni. Dies ist der Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme mit den neuen Schmuckpaten.
Was passiert nach Ablauf der Patenschaft?
Wird das Schmuckstück nicht während eines Jahres (Datum gemäss Urkunde) anlässlich der Schmuckpräsentation oder einer Ausstellung abgeholt, verfällt der Anspruch auf ein Schmuckstück vollständig.
